Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gästehausaufnahmevertrag
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Gästehauses.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gästehauses, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Im Fogenden erhaten sie eine Buchungsbestätigubng per Mail.
Vertragspartner sind das Gästehaus und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Gästehaus gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gästehausaufnahmevertrag, sofern dem Gästehaus eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Alle Ansprüche gegen das Gästehaus verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästehauses beruhen.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Gästehaus ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Gästehauses zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Gästehauses an Dritte.
Die Preise können vom Gästehaus ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gästehauses oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Gästehaus dem zustimmt.
Rechnungen des Gästehauses ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Wir reservieren Ihnen die Wohnung oder das Zimmer nach einer Anzahlung von 50 % des Buchungspreises. Die restlichen 50 % sind 2 Wochen vor Reiseantritt fällig.
Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Gästehauses
Die Belegungsvereinbarungen werden zwischen dem Seminarveranstalter bzw. Gästehausbesucher und der Betreiberin Bettina Paulisch geschlossen. Darin werden alle Vereinbarungen schriftlich festgehalten. Natürlich kann es passieren, dass ein Seminar einmal nicht oder wie geplant stattfinden kann.
Der Seminar– und Gästehof Missen räumt dem Veranstalter bzw. Gästehausbesucher daher ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Da hierdurch jedoch anderen Gästen und Veranstaltern die Möglichkeit genommen wird, die Räume zu nutzen, bitten wir dies rechtzeitig und gut zu planen. Zur wirtschaftlichen Sicherheit müssen wir im Fall des Rücktritts der Veranstalter allerdings Stornokosten/Ausgleichspauschalen berechnen. Diese Pauschale ergibt sich aus der vereinbarten Anzahl an Personen und Übernachtungen bzw. der gebuchten Seminarräume. Bei Rücktritt des Seminarveranstalters berechnen wir:
- bis 12 Wochen vor Seminar- bzw. Buchungsbeginns 10 % des Rechnungsbetrags
- ab 12 Wochen vor Seminar– bzw. Buchungsbeginn 20 % des Rechnungsbetrags
- ab 4 Wochen vor Seminar– bzw. Buchungsbeginn 50 % des Rechnungsbetrags
- ab 1 Woche vor Seminar– bzw. Buchungsbeginn 100 % des Rechnungsbetrages
Eine nachträgliche Erhöhung der Personenzahl ist nach Absprache unter Berücksichtigung der gegebenen Kapazität möglich. Die Verringerung der vereinbarten von der tatsächlichen Teilnehmerzahl um mehr als
20 % gilt als Teilrücktritt. Die Rücktrittspauschale ist vom Veranstalter nicht zu entrichten, wenn der Rücktritt aus Gründen erfolgt, die vom Seminarzentrum zu vertreten sind.
Im Übrigen gelte die salvatorische Klausel
Rücktritt des Gästehauses
Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel III Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt (z. B. vorliegende Pandemiemassnahmen) oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Klausel I Nr. 2 vorliegt.
Bereits geleistete Anzahlungen werden in einem solchen Fall zurückerstattet.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gästehaus spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.
Haftung des Gästehauses
Das Gästehaus haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag, Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
Für mitgebrachten Privatbesitz haftet das Gästehaus dem Kunden gegenüber nicht.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Gästehausparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer I Sätze II bis IV gelten entsprechend.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit ihrer Online-Bestellung zunächst außergerichtlich zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform finden Sie hier: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail für Verbraucherbeschwerden lautet: willkommen@alter-gasthof.de